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rylivo.
Art. 50 KI-VO

KI-Transparenz

Stand: September 2026

rylivo setzt Systeme der künstlichen Intelligenz zur telefonischen Sprachinteraktion ein. Mit dieser Erklärung informieren wir Anrufer, Kunden und Interessenten über den Einsatz dieser Systeme gemäß Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-VO“).

1. Was der KI-Assistent tut

Der rylivo-Assistent nimmt Anrufe für angeschlossene Betriebe entgegen, wenn dort niemand abheben kann. Er führt das Gespräch per Sprachdialog: Er begrüßt mit dem Namen des Betriebs, beantwortet Standardfragen auf Grundlage der vom Betrieb hinterlegten Angaben und erfasst Rückruf- und Terminwünsche. Dafür kommen KI-Systeme zur Spracherkennung, Sprachverarbeitung (Sprachmodell) und Sprachausgabe zum Einsatz.

2. Offenlegung zu Gesprächsbeginn

Jeder Anruf beginnt mit einem klaren Hinweis, dass ein KI-Assistent spricht, sowie mit dem Hinweis, dass das Gespräch zur Bearbeitung aufgezeichnet und verschriftlicht wird. Anrufer wissen damit von Beginn an, dass sie nicht mit einem Menschen sprechen und dass aufgezeichnet wird. Dieser Hinweis ist fester Bestandteil des Dienstes und kann von den Betrieben nicht deaktiviert werden.

Das Gespräch wird nach dieser Ansage als Audio aufgezeichnet und zusätzlich als Textprotokoll (Transkript) gespeichert; für beides gilt ein klares Löschkonzept. Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

3. Kennzeichnung maschinell erstellter Inhalte

Transkripte, Zusammenfassungen und strukturierte Anliegen (z. B. erfasste Rückrufnummern und Terminwünsche) werden maschinell erstellt und im Dashboard sowie in E-Mail-Benachrichtigungen entsprechend gekennzeichnet. Maschinell erstellte Inhalte können Fehler enthalten; wesentliche Angaben sollten vor ihrer Verwendung geprüft werden.

4. Menschliche Verantwortung

Der KI-Assistent gibt keine verbindlichen Erklärungen für den jeweiligen Betrieb ab. Die inhaltliche Verantwortung für die Bearbeitung der erfassten Anliegen — etwa die Bestätigung von Terminen, Rückrufe und verbindliche Auskünfte — liegt beim jeweiligen Betrieb und seinen Mitarbeitern. Der Assistent ersetzt keine menschliche Entscheidung, sondern nimmt Anliegen entgegen und leitet sie weiter.

5. Keine Nutzung zum Training von KI-Modellen

rylivo trainiert keine KI-Modelle mit Gesprächs-, Kunden- oder Kalenderdaten. Gesprächsdaten, die vom Betrieb hinterlegten Angaben und Daten aus verbundenen Kalendern werden ausschließlich zur Bearbeitung des jeweiligen Anrufs und der damit verbundenen Anliegen verarbeitet. rylivo verwendet diese Daten nicht, um allgemeine KI- oder Machine-Learning-Modelle zu erstellen, zu trainieren oder zu verbessern, und gibt sie nicht zu diesem Zweck an Dritte weiter.

Für Daten, die rylivo über Google-Schnittstellen erhält (Google Calendar über die Google Workspace APIs), gilt zusätzlich: Die Nutzung dieser Daten – roh, aggregiert oder abgeleitet – richtet sich nach der Google API Services User Data Policy und der Google Workspace API User Data and Developer Policy einschließlich der Limited-Use-Anforderungen. Das Sprachmodell des Telefonassistenten erhält daraus nur die für das jeweilige Gespräch berechneten freien Zeiten. Den vollständigen Wortlaut finden Sie in der Datenschutzerklärung.

6. Fragen und Kontakt

Bei Fragen zum Einsatz der KI-Systeme, zur Funktionsweise des Assistenten oder zu dieser Erklärung erreichen Sie uns unter [email protected] oder postalisch: Rylivo UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstr. 155, 10117 Berlin.